Die EZB ist wie allgemein bekannt sein sollte, von einer Welle der Gewalt und des Hasses begleitet, eröffnet worden. Doch die Eröffnung hat einen je nach Standpunkt guten bzw. schlechten Nebeneffekt — die Mieten im Ostend steigen. Das Phänomen der Mietenexplosion tritt nicht nur in Frankfurt auf, auch in anderen deutschen Städten.
Anfang der 60er-Jahre tobte der „Frankfurter Häuserkampf“. Der linke Teil der Frankfurter war gegen den Abriss der alten Häuser im Westend, die man einfach nur renovieren müsste. Manche besetzten Häuser und renovierten sie, doch meistens werden die Häuser durch die Polizei geräumt und schließlich doch abgerissen. Heute ist das Westend ein Viertel mit hohen Mietpreisen, in dem zum Großteil Menschen mit höheren Einkommen wohnen.
Doch diesmal steigen die Mieten nicht im Westend sondern im Ostend. Kleine Gemüseläden müssen schließen, da die Vermieter die Mieten erhöhen. Von den neuen Mietern, die oftmals im Umfeld der EZB arbeiten kann man ja mehr Miete verlangen. So verändern oftmals ganze Stadtteile in Großstädten ihr Gesicht und ihre Athmosphäre. Auch der Mietpreis steigt. Schon jetzt liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis im Ostend mit gut 14,58€ über dem Frankfurter Durchschnitt, der bei 13,91€ liegt. Bezahlbarer Wohnraum wird so in Großstädten knapp, wenn man nicht in Vororten wie Bonames oder Nieder-Erlenbach wohnen will.
Hilft die Mietpreisbremse?
Die Bundesregierung hat die sogenannte „Mietpreisbremse“ beschlossen. Das heißt: Eine Wohnung darf bei Neuvermietung nur mit einer Mietsteigerung von zehn Prozent über dem örtlichen Durchschnitt vermietet werden. Allerdings müssen die Gebiete in denen die Regelung zur Anwendung kommt von den Ländern ausgewiesen werden. Neubauten und „aufwendig“ renovierte Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgeschlossen. An ihnen kann man als Vermieter also ordentlich Profit machen. Rechtliche Konsequenzen werden angedroht falls man sich nicht an das Gesetz hält mit bis zu drei Jahren Haft. Wie man die Einhaltung der Regelung kontrollieren will, weiß das Bundesministerium für Justiz nicht. Man setzt einfach mal auf das moralische Handeln des ach so gesetzestreuen Bürger. Man wird sich schon an die Regelung halten, die nur in ausgewiesenen Vierteln in Kraft tritt.
„Wohnungen“ von tribp lizensiert unter (CC BY 2.0)